Deutsch: Das Finanzreferat besteht aus dem Finanzreferenten und dem stellvertretenden Finanzreferenten. Die Aufgaben lassen sich in drei Hauptpunkte gliedern: Aufstellen des Haushalts, die Finanzverwaltung und die Erstellung eines Haushaltsabschlusses.
Der Haushalt wird nicht vom Finanzreferat alleine aufgestellt. Jedes Referat erstellt zu Beginn eines jeden Semesters eine Übersicht über die geplanten Ausgaben. Hierbei kann man sich an den Angaben der letzten Semester orientieren. Die Ausgaben müssen nicht alle einzeln aufgeführt werden, sofern es sich nicht um besonders große Einzelblöcke handelt. Das Finanzreferat sammelt die geplanten Ausgaben, überprüft, ob die Haushaltsmittel dafür vorhanden sind und fragt nach, ob ggf. Einsparpotential besteht. Anschließend wird dann ein Haushaltsplan erstellt, der von der Vollversammlung der Hörerschaft verabschiedet wird.
Nach dem der Haushaltsplan verabschiedet wurde, kann das Geld ausgegeben werden. Die jeweiligen Referenten reichen ihre Rechnungen ein und das Geld wird ihnen erstattet. Hierbei tritt das Finanzreferat nur mit den anderen Referaten in Kontakt. Der einzige „Außenkontakt“ besteht lediglich bei den Länderparties. Die Organisatoren der jeweiligen Länderparties treten an das Finanzreferat heran, um ein Darlehen zur Finanzierung der jeweiligen Länderparty zu erhalten.
Nach Abschluss des Semesters erstellt das Finanzreferat einen Haushaltsabschluss, in dem alle Ein- und Ausgaben dezidiert aufgeführt werden. Sinn und Zweck ist es, die Mittel der Hörerschaft im Sinne der Hörerschaft wirtschaftlich und sinnvoll einzusetzen und die Mittelverwendung einer Kontrolle zu unterziehen.
English: The finance department consists of the financial officer and the deputy finance officer. The tasks can be divided into three main points: budgeting, financial management and the preparation of the budget report.
The budget is not set up by the finance department alone. Each department draws up an overview of planned expenditure at the beginning of each semester. For this they take into account the value of the last semesters. The expenses do not all have to be listed individually, unless they are very large individual blocks. The finance department collects the planned expenditures, checks whether the budget funds are available and asks if there is potential for savings. Subsequently, a budget is drawn up, which will be adopted by the general assembly of the Hörerschaft.
After the budget has been approved, the money can be spent. The respective speakers submit their bills and the money is refunded to them. In this case, the finance department only comes into contact with the other departments. The only "external contact" exists only at the Länderparties (State Parties). The organizers of the respective Länderparty approach the finance department to obtain a loan to finance the respective party.
Kontakt/Contact: Finanzen(at)hoererschaft.de
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